#ARTinprogress
Stadt – Raum – Kunst Dülmen, Foto: Dietmar Rabich
Die digitale Transformation hat längst auch die Kultur erreicht. Sie lädt in neue Erfahrungsräume ein, erweitert die Perspektiven auf die Kunst und fordert zum Umdenken etablierter Kulturtechniken auf. Für die Kunstproduktion und auch für die Kulturvermittlung eröffnen sich damit spannende Experimentierfelder und bisher wenig genutzte Wege, das Publikum zu erreichen und mit Menschen zu interagieren. Waren Zuschauer*innen früher häufig passive Beobachter*innen, bieten sich nun durch digitale und hybride Formate vielfältige Möglichkeiten, das Publikum in den kreativen Entstehungsprozess einzubeziehen: Theaterstücke entstehen an der Schnittstelle zum Gaming, neue Dimensionen eines Kunstwerkes können in Augmented Reality erfahren werden, musikalische Kompositionen werden visualisiert ... Das analoge und digitale Kunst- und Kulturerlebnis verbindet sich.
Über das Programm #ARTinprogress fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die innovative digitale Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturformate neu zu denken. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf Formate gesetzt, die eine Interaktion mit dem Publikum ermöglichen – vor Ort und/oder digital.
Durch partizipative Digitalprojekte erfahren Teilnehmer*innen Kunst und Kultur auf spielerische Art und Weise. Leicht zugängliche Angebote an möglichst vielen Orten in der Stadt und im digitalen öffentlichen Raum schaffen dabei einerseits eine generationsübergreifende Akzeptanz für die digitale Transformation und motivieren zur Auseinandersetzung mit komplexen digitalen Themen. Andererseits werden Menschen, die bisher wenig Berührung mit dem analogen Kulturangebot ihrer Stadt haben, durch ein Angebot mit digitalem Schwerpunkt erreicht.
Digitale und hybride Kunst ist natürlich kein ‚Pandemie-Phänomen‘. Der großen Bedeutung, die Digitalität in der heutigen Zeit hat, trägt das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit der Neuauflage dieses Förderprogramms Rechnung und unterstützt Akteur*innen , die innovative Kunstprojekte unter Einsatz neuer Medien und/oder Technologien entwickeln.
PixelArt Witten, Foto: Märkisches Museum Witten
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können allerdings Formate für geschlossene Gruppen.
Künstler*innen können keine Bewerbungen einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte die
- experimentelle Ansätze, die den analogen öffentlichen Raum um digitale Elemente erweitern
- partizipative Formate (keine rein medienpädagogischen Projekte!)
- die Erprobung neuer Schnittstellen für die Kunstproduktion (z.B. Gaming)
- Film- und Audio-Projekte mit künstlerischem Inhalt
- multimediale oder experimentelle Kunst
- Spartenübergreifende Projekte
Wichtig ist, dass die Projekte…
- innovative Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturangebote um digitale Komponenten/Konzepte zu erweitern
- von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in in der Bewerbung zu benennen.
- zeitlich begrenzt sind
- ein stadt- oder zeitaktuelles Thema bearbeiten
- experimentell und ergebnisoffen sind
- partizipativ angelegt sind. Bevorzugt berücksichtigt werden interaktive Formate, die das Publikum aktiv einbeziehen.
- offen sind für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Gerne können die Projekte gezielt generationenübergreifend angelegt sein.
Großveranstaltungen, Festivals und andere Veranstaltungen, bei denen das Projekt zu #ARTinprogress nicht deutlich abzugrenzen ist sind nicht förderfähig. Projekte, die bereits 2020 oder 2021 im Rahmen von #nrwzeigtkultur gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.
Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.000 € gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.
Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Wie kann man sich bewerben?
Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr Projekt bis zum 15. März 2025 über das Bewerbungsformular auf der Website des Kultursekretariats ein.
Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?
Alle eingereichten Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine möglichst breitgefächerte Palette an künstlerischen Perspektiven und Herangehensweisen angestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Website des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.
Bewerbungsfrist: 15. März 2025
Antragsfrist für ausgewählte Projekte: wird mit Bewerbungszusage mitgeteilt
Online-Austausch zum Förderprogramm
Für das neu aufgelegte Förderprogramm #ARTinprogress findet am 28. Januar 2025 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr ein Online-Austausch über Zoom statt. Die Anmeldefrist endet am 27. Januar 2025.
Bitte melden Sie sich über das Onlineformular an.
Bereits 2020 und 2021 förderte das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit diesem Programm, damals unter dem Namen #nrwzeigtkultur, Projekte an der Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Kunst. Beispiele aus der Praxis dieser beiden Projektjahre finden Sie in der Übersichtskarte.
Geförderte Projekte 2020/2021
Bei Rückfragen kontaktieren Sie
Annika Jebramcik (Kultursekretariat NRW Gütersloh)
Telefon: 05241-21184-22
annika.jebramcik(at)guetersloh.de