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Mitglied werden

Hier stellen wir Ihnen grundlegende Informationen über eine Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh bereit. Bei weiteren Fragen oder dem Wunsch nach einer Beratung, ob sich die Mitgliedschaft für Ihre Kommune lohnt, sind wir gerne telefonisch, per Mail oder persönlich für Sie da.

Warum sollte Ihre Stadt Mitglied im Kultursekretariat NRW Gütersloh werden?

Mitgliedsstädte haben die exklusive Möglichkeit, aus den Programmen des Kultursekretariats Fördermittel aus dem Kulturetat des Landes NRW für ihre Veranstaltungen und Projekte zu beantragen. Das können Programm- und Veranstaltungskostenzuschüsse für ausgewählte Stücke oder Projektfördermittel sein. Welche Projekte und Stücke in die Auswahl für eine Förderung kommen, bestimmen die Mitgliedsstädte in Arbeitskreisen und Projektgruppen aktiv mit.

Der Mehrwert einer Mitgliedschaft geht aber weit über diese Förderung hinaus. Durch das große Netzwerk findet ein landesweiter interkommunaler Wissenstransfer statt, Kooperationsprojekte werden realisiert und die Sichtbarkeit der Kulturarbeit vor Ort über die lokalen und regionalen Grenzen hinaus deutlich erhöht. Dabei versteht sich das Kultursekretariat NRW als kulturpolitische Interessensvertretung seiner Mitgliedsstädte.

Auf einen Blick

  • Exklusive Förderzugänge aus dem Kulturetat des Landes NRW für qualifizierte Kulturangebote in den Mitgliedsstädten
  • Teilnahme an Programmen der Kulturellen Bildung (Kulturstrolche, (D)ein Ding, Durchdrehen)
  • Mitgestaltung der Förderkataloge in den Sparten Kunst, Musik, Theater, Tanz, Freie Szene und Literatur in Arbeitskreisen und Projektgruppen
  • Vernetzung: Überregionaler kulturfachlicher Austausch und kollegiale Hilfestellungen
  • Neue Impulse für die kommunale Kulturarbeit
  • Entwicklung von kulturpolitischen Zielsetzungen für mittlere und kleinere Städte und den ländlich geprägten Raum

Bevor eine Mitgliedschaft beantragt wird, empfehlen wir jeder Kommune, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Hat unsere Kommune ausreichend Kapazitäten kulturelle Projekte aus der Förderung des Kultursekretariat NRW Gütersloh zu nutzen?
  • Stehen die dadurch möglichen Fördermittel in einem guten Verhältnis zu der anfallenden Mitgliederumlage?
  • Kann sich unserer Kommune aktiv in Arbeitskreisen und Gremien des Kultursekretariats im Interesse der interkommunalen Kulturarbeit beteiligen?

Mitgliederumlage

Jedes Mitglied zahlt eine jährliche Mitgliederumlage, die jedes Jahr neu von der Ständigen Konferenz beschlossen wird. Die Berechnung ergibt sich aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Mitgliedsbeitrag Festbetrag (2.930,00 Euro) + Flexbetrag (Einwohnerzahl x 0,05 Euro).

In dem Berechnungsbeispiel wohnen 19.739 Menschen in der Kommune (laut Landesbetrieb IT.NRW).

Berechnung

1. Festbetrag (gilt für jedes Mitglied)

2.930,00 Euro

2. Einwohnerzahl x 0,05 Euro (hier: 19.739 x 0,05 Euro)                  

986,95 Euro

= Mitgliederumlage

3.916,95 Euro

Beantragung der Mitgliedschaft

Der Entschluss für eine Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh steht fest? Dann muss diese nach diesem Schema beantragt werden:

  1. Die Kommune benötigt einen Ratsbeschluss über den Beitrittswunsch.
  2. Dieser Beschluss wird zusammen mit einer formlosen Beitrittsanfrage postalisch oder per Mail an das Kultursekretariat NRW Gütersloh gesendet.
  3. Die Anfrage wird von der Ständigen Konferenz des Kultursekretariats beraten.
  4. Nach positiver Beschlussfassung und einigen Formalitäten beginnt die Mitgliedschaft zum gewünschten Termin (1. Januar oder 1. Juli). Zu den Formalitäten zählen die Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die Genehmigung durch die Bezirksregierung und die Veröffentlichung im Amtsblatt.

 

Diese Informationen als PDF herunterladen (PDF, nicht barrierefrei)

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kontaktieren Sie uns gerner unter

Telefon: 05241-21184 0
E-Mail: kultursekretariat-nrw(at)guetersloh.de

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