Logo: Kultursekretariat NRW Gütersloh - zur Startseite

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Stand: 2022), dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Landesverband Lippe. Er besteht seit 1980 auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Kulturpolitische Intention der Gründung war es, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstädte in allen Aufgabenbereichen kommunaler Kulturarbeit zu intensivieren, um hochwertige kulturelle Angebote und effiziente Kooperationen zu schaffen. Ein besonderer Fokus wurde dabei von Beginn auf die Bühnenhäuser NRWs ohne eigenes Ensemble, die sogenannten Bespieltheater, gesetzt.

Städtebündnis für Kulturförderung in NRW

Mitgliedsstädte haben die exklusive Möglichkeit, aus den Programmen des Kultursekretariats Fördermittel aus dem Kulturetat des Landes NRW für ihre Veranstaltungen und Projekte zu beantragen. Das können Programm- und Veranstaltungskostenzuschüsse für ausgewählte Stücke oder Projektfördermittel sein. Welche Projekte und Stücke in die Auswahl für eine Förderung kommen, bestimmen die Mitgliedsstädte in Arbeitskreisen und Projektgruppen.

Der Mehrwert einer Mitgliedschaft geht aber weit über diese Förderung hinaus. Durch das große Netzwerk findet ein landesweiter interkommunaler Wissenstransfer statt, Kooperationsprojekte werden realisiert und die Sichtbarkeit der Kulturarbeit vor Ort über die lokalen und regionalen Grenzen hinaus deutlich erhöht. Dabei versteht sich das Kultursekretariat NRW auch als kulturpolitische Interessensvertretung seiner Mitgliedsstädte.

Die Geschäftsstelle des Kultursekretariat NRW Gütersloh befindet sich im Obergeschoss der Kirchstraße 21 in Gütersloh.

Ziele

Wichtige Schwerpunkte der Förderung des Kultursekretariats NRW sind die Kulturelle Bildung, die Förderung der Bespieltheater in NRW und Kunst im öffentlichen Raum. Die Schwerpunkte der Förderung werden jährlich mit dem zuständigen Ministerium neu vereinbart und nahe an den Bedarfen der Mitgliedsstädte weiterentwickelt.

Das Kultursekretariat NRW ist auch gegenüber der Landespolitik ein wichtiger Akteur bei der Vertretung von Interessen und für Themensetzungen. Die Ständige Konferenz formuliert gegenüber der Landeskulturpolitik Standpunkte zur Stärkung der kommunalen Kulturarbeit, die im Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Kulturrat NRW an das Land herangetragen werden.

Förderschwerpunkte

Spartenförderung

Projektförderung

  • Besondere Inszenierungen
  • Gegenwartsdramatik der Landestheater
  • Figuren- und Objekttheater
  • Tanz
  • Kindertheater des Monats
  • Junges Theater
  • Jazz
  • Kammermusik
  • Landesorchester und -chöre
  • Kinderkonzerte
  • Musikkulturen
  • Neues Hören
  • Werkproben
  • Kabarett/Kleinkunst/Comedy
  • Sommerprogramm
  • Kulturstrolche
  • (D)ein Ding
  • Durchdrehen! – Tanz für junges Publikum
  • Stadtbesetzung
  • SPIELRAUM

Wie wir fördern

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh verfolgt bei der Förderung das sogenannte Bottom-up-Prinzip:

  1. Künstler*innen, Agenturen oder Mitgliedsstädte können sich ausschließich über das Bewerbungsformular auf unserer Website mit ihren Produktionen für die Aufnahme in die Förderkataloge Kunst, Musik, Theater, Tanz, Freie Szene und Literatur bewerben.
  2. Eingegangene Bewerbungen werden in einem Austauschforum im internen Bereich unserer Website von den Ansprechpersonen aus den Mitgliedsstädten diskutiert. Auf Grundlage von Sichtungen werden Vorauswahlen getroffen.
  3. Die endgültige Auswahl erfolgt in den Arbeitskreisen für jede Sparte, die in regelmäßigen Abständen tagen und über den Förderkatalog beraten.
  4. Die ausgewählten Projekte werden auf der Webseite des Kultursekretariats NRW Gütersloh veröffentlicht.
  5. Über die Antragsformulare unter den Projekten der aktuellen Förderung können Ansprechpersonen der Mitgliedsstädte sowie städtische Institutionen, Vereine oder sonstige Einrichtungen Anträge stellen.  Der Sitz der Person, Agentur oder Institution, die einen Antrag stellt, und der Aufführungsort müssen in der Mitgliedsstadt sein. Etwaige Absprachen mit den Künstler*innen treffen diejenigen, die den Antrag gestellt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Aufnahme in den Förderkatalog (PDF, nicht barrierefrei).

Mitglieder

Im Kultursekretariat NRW Gütersloh vereinen sich mittlerweile über 80 Mitgliedsstädte. Wer dazu gehört, zeigt die nachfolgende Übersicht. Weiterführende Links zu den Institutionen gibt es im Bilderslider und auf der Karte.

Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei).
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Hier erhalten Sie grundlegende Infos über Vorteile, Kosten und die Beantragung.

A - G

Ahlen
Arnsberg
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Beckum
Bergkamen
Bocholt
Bönen
Bottrop
Brilon
Brühl
Büren
Coesfeld
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dorsten
Dülmen
Düren
Ennepetal
Euskirchen
Fröndenberg/Ruhr
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Greven
Gronau
Gütersloh

H - M

Halle (Westf.)
Hamm
Hattingen
Hemer
Herford
Herne
Herten
Hilchenbach
Hürth
Ibbenbüren
Iserlohn
Jülich
Kamp-Lintfort
Kempen
Kleve
Lage
Landesverband Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Lemgo
Leverkusen
Lippstadt
Löhne
Lübbecke
Lüdenscheid
Lünen
Marl
Menden
Meschede
Minden
Monheim am Rhein

N - Z

Neukirchen-Vluyn
Paderborn
Plettenberg
Pulheim
Ratingen
Remscheid
Rheine
Schmallenberg
Schöppingen
Schwerte
Siegen
Soest
Solingen
Steinhagen
Telgte
Troisdorf
Unna
Velbert
Viersen
Vlotho
Vreden
Warendorf
Wesel
Willich
Witten
Würselen

Zurück nach oben