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Projektaufruf: Stadtbesetzung 2025

Offenheit. Begegnung. Kommunikation 

Ab sofort sind Bewerbung für die Stadtbesetzung 2025 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben). 

Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar 2025.

Von der Jury ausgewählte Kunstprojekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.750 €gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der Gesamtausgaben. Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig. 

Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2025 zum Download oder nachfolgend.

 

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Projektaufruf

Das vom Kultursekretariat NRW Gütersloh ins Leben gerufene und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Programm Stadtbesetzung ist ein flexibler Rahmen für temporäre künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum. Zentrale Elemente sind dabei die kreative Aneignung des Stadtraums vor dem Hintergrund großer Gesellschaftsthemen und die – teilweise unerwartete und überraschende – Interaktion mit dem Publikum. Es zeichnet sich künstlerisch durch einen experimentellen, ergebnisoffenen, häufig partizipativen und/oder performativen Ansatz aus. Zum Wesenskern der geförderten Projekte zählt, dass sie nicht auf den „geschützten Raum“ etwa eines Museums oder einer Galerie angewiesen sind. Stattdessen verorten sie sich getreu dem Motto des Programms, „Offenheit. Begegnung. Kommunikation,“ ganz bewusst im öffentlichen Raum, nutzen ihn als Spielfläche, suchen sich hier ihr vielfältiges und immer wieder neues Publikum. Durch die Stadtbesetzung sollen offene Situationen geschaffen werden, im Rahmen derer Fragen der Kommunikation künstlerisch betrachtet werden können. Offenheit für und in Begegnung und Austausch ist in Zeiten multipler Krisen und Verunsicherung wichtiger denn je.

 

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh

Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können allerdings Formate für geschlossene Gruppen.

Künstler*innen können selbst keine Bewerbungen für ihre Projektidee einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.

 

Was wird gefördert?

Folgende Projekte sind möglich:

  • Performance
  • Temporäre Kunst im öffentlichen Raum
  • Public Art / partizipative Formate / künstlerische Dialog- und Diskursräume
  • Experimentelle Kunst
  • Spartenübergreifende Projekte

Sie können Themenfelder behandeln wie:

  • Kommunikation
  • Austausch
  • Inklusion
  • Interaktion
  • Beziehungen zwischen Natur – Mensch
  • Toleranz
  • Vereinzelung vs. Gruppenbildung
  • Perspektivenvielfalt

Wichtig ist, dass die Projekte…

  • im öffentlichen Raum stattfinden
  • zeitlich begrenzt sind
  • von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in in der Bewerbung zu benennen.
  • ein stadt- oder zeitaktuelles Thema bearbeiten
  • Experimentell, innovativ und ergebnisoffen sind
  • partizipativ, performativ und/oder interventionistisch sind
  • die von „alten Formaten“ bekannten Grenzen zwischen Künstler*in und Publikum hinterfragen

Großveranstaltungen, Festivals und andere Veranstaltungen, bei denen das Stadtbesetzungsprojekt nicht deutlich abzugrenzen ist, sowie geschlossene Workshops sind nicht förderfähig. Projekte, die bereits im Rahmen der Stadtbesetzung gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.

 

Höhe und Finanzierungsart der Förderung

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.750 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.

 

Wie kann man sich bewerben?

Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr Stadtbesetzungs-Projekt bis zum 31. Januar 2025 über das Bewerbungsformular ein.

 

Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?

Alle eingereichten Bewerbungen werden im Februar von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine möglichst breitgefächerte Palette an künstlerischen Perspektiven und Herangehensweisenangestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Webseite des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Die Dokumentationen der vergangenen Stadtbesetzungs-Projekte finden Sie auf der Projektwebsite

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie
Dr. Sigrun Brunsiek (Projektleitung Stadtbesetzung)

sigrunbrunsiek(at)gmail.com


Annika Jebramcik (Kultursekretariat NRW Gütersloh)
Telefon: 05241-21184-22
annika.jebramcik(at)guetersloh.de

 

Foto: Dirk Rellecke

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