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Projektaufruf: #ARTinprogress 2025

Ab sofort sind Bewerbung für das neu aufgelegte Förderprogramm #ARTinprogress 2025 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben). 

Die Bewerbungsfrist ist der 15. März 2025.

Von der Jury ausgewählte Projekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 2.000 €gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der Gesamtausgaben. Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig. 

Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2025 zum Download oder nachfolgend.

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Projektaufruf

Die digitale Transformation hat längst auch die Kultur erreicht. Sie lädt in neue Erfahrungsräume ein, erweitert die Perspektiven auf die Kunst und fordert zum Umdenken etablierter Kulturtechniken auf. Für die Kunstproduktion und auch für die Kulturvermittlung eröffnen sich damit spannende Experimentierfelder und bisher wenig genutzte Wege, das Publikum zu erreichen und mit Menschen zu interagieren. Waren Zuschauer*innen früher häufig passive Beobachter*innen, bieten sich nun durch digitale und hybride Formate vielfältige Möglichkeiten, das Publikum in den kreativen Entstehungsprozess einzubeziehen: Theaterstücke entstehen an der Schnittstelle zum Gaming, neue Dimensionen eines Kunstwerkes können in Augmented Reality erfahren werden, musikalische Kompositionen werden visualisiert ... Das analoge und digitale Kunst- und Kulturerlebnis verbindet sich.

Über das Programm #ARTinprogress fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die innovative digitale Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturformate neu zu denken. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf Formate gesetzt, die eine Interaktion mit dem Publikum ermöglichen – vor Ort und/oder digital.

Durch partizipative Digitalprojekte erfahren Teilnehmer*innen Kunst und Kultur auf spielerische Art und Weise. Leicht zugängliche Angebote an möglichst vielen Orten in der Stadt und im digitalen öffentlichen Raum schaffen dabei einerseits eine generationsübergreifende Akzeptanz für die digitale Transformation und motivieren zur Auseinandersetzung mit komplexen digitalen Themen. Andererseits werden Menschen, die bisher wenig Berührung mit dem analogen Kulturangebot ihrer Stadt haben, durch ein Angebot mit digitalem Schwerpunkt erreicht. 

Bereits 2020 und 2021 förderte das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit diesem Programm, damals unter dem Namen #nrwzeigtkultur, Projekte an der Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Kunst. Beispiele aus der Praxis dieser beiden Projektjahre finden Sie in der Projektdokumentation auf der Website des Kultursekretariats.

Digitale und hybride Kunst ist natürlich kein ‚Pandemie-Phänomen‘. Der großen Bedeutung, die Digitalität in der heutigen Zeit hat, trägt das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit der Neuauflage dieses Förderprogramms Rechnung und unterstützt Akteur*innen, die innovative Kunstprojekte unter Einsatz neuer Medien und/oder Technologien entwickeln.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh

Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können allerdings Formate für geschlossene Gruppen.

Künstler*innen können selbst keine Bewerbungen für ihre Projektidee einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können zum Beispiel

  • Experimentelle Ansätze, die den analogen öffentlichen Raum um digitale Elemente erweitern
  • Partizipative Formate (keine rein medienpädagogischen Projekte!)
  • Die Erprobung neuer Schnittstellen für die Kunstproduktion (z.B. Gaming)
  • Film- und Audio-Projekte mit künstlerischem Inhalt
  • Multimediale oder experimentelle Kunst
  • Spartenübergreifende Projekte

Wichtig ist, dass die Projekte…

  • innovative Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturangebote um digitale Komponenten/Konzepte zu erweitern
  • von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in in der Bewerbung zu benennen.
  • zeitlich begrenzt sind
  • ein stadt- oder zeitaktuelles Thema bearbeiten
  • experimentell und ergebnisoffen sind
  • partizipativ angelegt sind. Bevorzugt berücksichtigt werden interaktive Formate, die das Publikum in den Entstehungsprozess einbeziehen.
  • offen sind für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Gerne können die Projekte gezielt generationenübergreifend angelegt sein.

Großveranstaltungen, Festivals und andere Veranstaltungen, bei denen das #ARTinprogress-Projekt nicht deutlich abzugrenzen ist, sind nicht förderfähig. Projekte, die bereits 2020 oder 2021 im Rahmen unseres Förderprogramms #nrwzeigtkultur gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.

Höhe und Finanzierungsart der Förderung

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Wie kann man sich bewerben?

Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr #ARTinprogress-Projekt bis zum 15. März 2025 über das Bewerbungsformular auf der Website des Kultursekretariats ein.

Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?

Alle eingereichten Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine möglichst breitgefächerte Palette an künstlerischen Perspektiven und Herangehensweisen angestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Website des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Auch die Dokumentationen der Projekte zu #nrwzeigtkultur aus den Jahren 2020 und 2021 finden Sie dort. 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie 
Annika Jebramcik

Fachreferentin für Projektmitarbeit

Kultursekretariat NRW Gütersloh
Telefon: 05241-21184-22
annika.jebramcik@guetersloh.de

 

Foto: Dietmar Rabich

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