Logo: Kultursekretariat NRW Gütersloh - zur Startseite

Erleichterungen beim Schriftformerfordernis

Änderungen im Online-Antragsverfahren

Durch Änderungen zum Schriftformerfordernis in der Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV zu § 44 LHO) erleichtern sich sowohl für unsere Antragsteller*innen als auch für uns beinahe alle Schritte im Rahmen der Online-Antragsstellung.

 

Online-Accounts

Der Account ist personalisiert. Das bedeutet, die Person, die im Account hinterlegt ist, muss den Antrag auch stellen. Das Teilen eines Accounts ist nicht gestattet. Bei nicht-städtischen Institutionen/Vereinen ist zudem ein Nachweis über die Berechtigung der Antragstellung im Profil zu hinterlegen. Dort steht ab sofort eine Upload-Funktion zur Verfügung.

 

Der Projektantrag

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines Antrags. Ein mündlicher Antrag ist nicht zulässig (vgl.  Ziff. 3.1 VV zu § 44 LHO).
 
Das bedeutet für Sie: Der Online-Antrag muss künftig nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und an das Kultursekretariat NRW Gütersloh gesendet werden. Die Online-Einreichung des Antrages reicht aus. Die neuen Regelungen gelten auch für Änderungsanträge.

 

Zuwendungsbescheid

Zuwendungen werden durch einen Zuwendungsbescheid bewilligt. Eine mündliche Bewilligung ist nicht zulässig (Ziff. 4.1 VV zu § 44 LHO).

Das bedeutet für Sie: Der online erzeugte Bescheid muss von der Bewilligungsbehörde (dem Kultursekretariat NRW Gütersloh) nicht unterschrieben werden. Eine Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kann per E-Mail erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass einerseits entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der übersandten Daten zu verwenden sind (z.B. Verschlüsselung) und dass andererseits ein Nachweis der korrekten elektronischen Übermittlung im Zweifel durch die Behörde erfolgen muss.  

 

Verwendungsnachweis

Die Erstellung des Verwendungsnachweise kann künftig ausschließlich online erfolgen.  

Das bedeutet für Sie: Der online erzeugte Verwendungsnachweis muss künftig nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und an das Kultursekretariat NRW Gütersloh gesendet werden.
Die Online-Einreichung des Verwendungsnachweises reicht aus. Begleitende Dokumente können über die Upload-Funktion hochgeladen werden (z.B. Pressemeldungen usw.). 

 

Foto: Jana Schneider über Pixabay

Weitere Infos

Zurück nach oben