SPIELRAUM
Von 2023 bis 2025 haben Bespieltheater aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh Gelegenheit, sich mit Projekten zu bewerben, die die Steigerung der Sichtbarkeit und Wahrnehmung dieser Kulturorte zum Ziel haben. Dabei fokussiert das im Dialog mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) und einem Arbeitskreis-Bespieltheater entwickelte Programm die Vernetzung, Kooperation und Kollaboration mit der professionellen Freien Szene aus NRW. Die drei Förderbausteine „Passspielen_Programmgestaltung und Vernetzung“, „Abspielen_Produktionen auf Tour“ und „Mitspielen_Sichtbarkeit & Audience Development“ können – auch in überjährigen Konzeptionen – zielführend miteinander verwoben werden, um das Profil des Hauses nachhaltig zu schärfen und Publikum identitätsstiftend zu binden.
REDSHIFT – Tales of gaining power. SPIELRAUM 2024, Foto: Thimo Kortmann
Ziele
Die übergeordnete Zielsetzung des Programms SPIELRAUM ist es, Potenziale und Synergien zwischen Bespieltheatern in NRW und der professionellen Freien Szene anzubahnen und auszubauen. Qualifizierte Produktionen der professionellen Freien Szene – vorzugsweise aus NRW – sollen mit Präsentationsorten von Bespieltheatern zusammengeführt werden. Gemeinsame Projekte und Produktionen (hybrid oder spartenübergreifend) können entstehen. Neue Publikums-Gruppen werden durch Formate und Strategien des Audience Development identifiziert, zu kollaborierenden Akteur*innen und Multiplikator*innen. Kulturvermittelnde Formate eröffnen vielfältige und selbstwirksam gestaltende Zugänge. Eine nachhaltige und sinnstiftende Identifikation des (neuen) Publikums soll hergestellt werden.
Die Schwerpunkte des Programms SPIELRAUM wie folgt beschrieben:
- Ko-/Eigen- und Auftragsproduktionen fördern und zeigen
- Vernetzung mit Künstler*innen und Gruppen der professionellen Freien Szene aus NRW
- Entwicklung und Verstetigung kulturell und künstlerisch bildender Vermittlungsformate sowie die Etablierung nachhaltiger Kooperationsstrukturen
- Entwicklung/Ausbau einer strategischen Öffentlichkeitsarbeit und des Audience Development Etablierung einer synergetischen Netzwerkstruktur – Know-how Transfer
Zielgruppe
Das Programm SPIELRAUM richtet sich in allen Förderbereichen an Bespieltheater im förderrechtlichen Sinn (siehe Kriterien)
Bei der Jurierung soll ein Auswahlkriterium die möglichst paritätische Verteilung der Fördermittel auf Theater aller Größenordnungen sein.
Häuser und Einrichtungen – vor allem im ländlichen Raum – werden gezielt auf das Programm aufmerksam gemacht.
Alle Bewerber*innen werden bei Bedarf vor Antragstellung beraten.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind alle im Kulturorte (in privater oder kommunaler Trägerschaft)in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh, die den förderrechtlichen Kriterien für Bespieltheater entsprechen.
Die Förderung (Festbetragsfinanzierung) beträgt maximal 80 % (bei gemeindlichen Trägern) und 90 % (bei außergemeindlichen Trägern). Ein Eigenanteil i.H. von 20% resp. 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben muss eingebracht werden.
Bei privaten Trägern kann der Eigenanteil über bürgerschaftliches Engagement (fiktive Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 20 Euro/Stunde) eingebracht werden. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf 20% (resp. 10%) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
3. SPIELRAUM-Netzwerktreffen Oktober 2024 in Witten, Foto: Christian Deutscher
Die von der Jury für die Förderung empfohlenen Projekte können nach erfolgreicher Antragstellung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gefördert werden.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt bei kommunalen Projektträgern bis zu 80%, bei nicht-kommunalen Projektträgern bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Antragsberechtigte Bespieltheater können sich während laufender Projektaufrufe online – u.a. mit folgenden Angaben – bewerben:
- Schilderung der Ausganssituation und der darauf basierenden Projektkonzeption
- inhaltliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Darstellung der sich daraus – mit Förderzweck und –ziel korrespondierenden – ergebenden Perspektiven
- Nennung der Kooperationspartner*innen aus der professionellen Freien Szene und ggf. aus anderen relevanten Felder (z.B. Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Vereine, etc.)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Nach Ablauf des Projektaufrufes befindet eine fachkundige Jury darüber, welche Projekte für die Förderung empfohlen werden.
Alle Bewerber*innen werden über die Entscheidung der Jury informiert, die für eine Förderung empfohlenen werden um Antragstellung über das Online-Portal des Kultursekretariats gebeten, wobei Hinweise der Jury und unter Umständen damit verbundenen Auflagen zu berücksichtigen sind.
Mit Antragstellung ist bei Projekten mit einem Fördervolumen von weniger als 50.000,00 € die Genehmigung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns offiziell erteilt. Vor Antragstellung darf nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich. Über weitere Projektaufrufe informieren wir zu gegebener Zeit.
Laufende Termine geben wir über unseren Newsletter und auf der SPIELRAUM-Website bekannt.
Bitte wenden Sie sich bei weiterem Informationsbedarf an die Projektkoordinatorin Beate Brieden.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie
Beate Brieden
Projektkoordination
Tel.: 05241 21184-17
beate.brieden(at)guetersloh.de