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(D)ein Ding

Das Förderprogramm (D)ein Ding steht für ein experimentelles Spielfeld, um innovative kulturpädagogische Projekte mit Modellcharakter zu erproben. Durch einen niedrigschwelligen, jugendkulturellen und partizipativen Ansatz der geförderten Projekte trägt (D)ein Ding zu einer aktiven Teilnahme und Teilhabe von Jugendlichen ab 14 Jahren und jungen Erwachsenen in ihrer Stadt bei. Die künstlerisch vielfältig konzipierten kulturellen Bildungsprojekte werden von professionell tätigen Künstler*innen bzw. Kulturpädagog*innen geleitet und zeichnen sich aufgrund dessen durch eine hohe inhaltliche und künstlerische Qualität aus.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Dies können sowohl eingetragene Vereine, kommunale (Kultur-) Institutionen als auch kultur- bzw. sozialpädagogische Einrichtungen wie beispielsweise Jugendkunstschulen oder Jugendzentren sein. Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten können keine Bewerbungen einreichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kulturpädagogische Projekte, die

  • sich an Jugendliche ab 14 Jahren richten und (vorbehaltlich dieser Altersmaßgabe) offen für die Beteiligung diverser Zielgruppen sind
  • zeitlich begrenzt sind
  • in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kultur- oder Medienpädagog*innen stattfinden
  • das Kennenlernen, Erproben, Erlernen und Vertiefen kultureller Ausdrucksformen (ggf. auch interdisziplinär) ermöglichen
  • partizipativ sind und die Teilnehmenden zum Ausgangspunkt des kulturellen Schaffens machen
  • außerunterrichtlich stattfinden – digital, analog oder hybrid.
  • experimentell angelegt sind und neu ins Leben gerufene Ideen, Konzepte und Formate erproben

Projekte, die bereits im Rahmen des Förderprogramms „(D)ein Ding“ gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von maximal 2.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Der Antragsstellung geht eine Bewerbungsphase voraus, in der Regel ab November bis Januar des Folge- und Förderjahres. Die Bewerbung kann während des laufenden Projektaufrufs über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kultursekretariat NRW Gütersloh gestellt werden.

Erst nach Sichtung aller Bewerbungen und positivem Bescheid der Jury über die Förderung kann der Antrag auf der Webseite des Kultursekretariat NRW Gütersloh über das Antragsformular gestellt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt. 

Bewerbungsfrist: 31. Januar 2025

Antragsfrist für ausgewählte Projekte: wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt

Durchführungszeitraum der geförderten Projekte 2025: Ab Antragseingang i.d.R. bis zum Ende des betreffenden Haushaltsjahres. Der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und ist verbindlich.

Praxisbeispiele (D)ein Ding

Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Die Dokumentationen der vergangenen Projekte finden Sie auf dieser Seite im entsprechenden Tab.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie 

Karin Grummert
Referentin für Kulturelle Bildung
Kultursekretariat NRW Gütersloh
Telefon: 05241-21184-15
karin.grummert(at)guetersloh.de 

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