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Durchdrehen!

Im Förderprogramm Durchdrehen! steht der zeitgenössische Tanz für Menschen ab 10 Jahren im Fokus. Im zweijährlichen Rhythmus fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh tanzkünstlerische Bildungsprojekte, macht diese sichtbar und eröffnet den Austausch mit Projektgruppen anderer Kommunen in ganz NRW. Tanz zu erleben, sich selbst tänzerisch zu erfahren und auszudrücken – ob auf der Bühne oder im Proberaum – ist das Herzstück der Durchdrehen!-Projekte.
 

Das Förderprogramm Durchdrehen! besteht aus drei Bausteinen: 

  • Zeitgenössische Tanzprojekte
    Junge Tanzbegeisterte und professionelle Choreograf*innen oder Tanzpädagog*innen treffen aufeinander, um sich ein Jahr gemeinsam und partizipativ mit Tanz zu beschäftigen. Das KS NRW GT fördert ausgewählte Projekte mit jeweils bis zu 3.600 Euro. 
  • Besuch von professionellen Tanzproduktionen
    Im Rahmen des Förderzeitraums haben die Durchdrehen!-Gruppen zusätzlich Gelegenheit, professionelle Tanzproduktionen zu besuchen – diese werden mit einer Pauschale gefördert.
  • Teilnahme am überregionalen Durchdrehen!-Festival
    Highlight des Projektes ist das Durchdrehen!-Festival 2025, bei dem die teilnehmenden Gruppen ihre Arbeiten präsentieren, reflektieren und diskutieren. Eingebettet in ein vielfältiges Rahmenprogramm, werden hier genau die Erkenntnisse gewonnen, die es braucht, um in der nächsten Förderphase zielführende Impulse setzen zu können. Die Teilnahme ist für alle Gruppen verpflichtend.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Dies können kommunale (Kultur-) Institutionen, kultur- bzw. sozialpädagogische Einrichtungen wie beispielsweise Jugendkunstschulen und Jugendzentren oder eingetragene Vereine wie beispielsweise Fördervereine von Schulen sein. Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten können keine Bewerbungen einreichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kulturelle Bildungsprojekte, die

  • sich an Jugendliche ab 10 Jahren richten und diese an den Tanz als künstlerisches Ausdrucksmittel heranführen
  • in Zusammenarbeit mit professionellen Choreograf*innen, Tänzer*innen oder Tanzpädagog*innen durchgeführt werden
  • auf einem überzeugenden inhaltlichen und künstlerischen Ansatz basieren
  • partizipativ ausgelegt sind und die Teilnehmenden in den Entwicklungsprozess zielgruppenspezifischer, individueller Choreografien mit einbeziehen
  • außerunterrichtlich stattfinden und zeitlich begrenzt sind

Im Sinne der Teilhabe werden Bewerbungen für inklusiv gestaltete Angebote im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Bewerbungen von mixed-abled Gruppen sowie von Einrichtungen, die in der Kommunikation und Gestaltung ihres Angebots explizit die Bedürfnisse von jungen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen und deren aktive Teilnahme ermöglichen. 

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem maximalen Festbetrag in Höhe von 1.800 Euro pro Jahr, d.h. insgesamt mit max. 3.600 Euro gefördert werden. Den Projektgruppen stehen darüber hinaus Pauschalen für den Besuch einer professionellen Tanzproduktion sowie für die An- und Abreise zum Durchdrehen!-Festival zur Verfügung. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20 %, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Der Antragsstellung geht eine Bewerbungsphase voraus, in der Regel zweijährlich ab November bis Februar des Folge- und Förderjahres. Die Bewerbung kann während des laufenden Projektaufrufs über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kultursekretariat NRW Gütersloh gestellt werden.

Erst nach Sichtung aller Bewerbungen und positivem Bescheid der Jury über die Förderung kann der Antrag auf der Webseite des Kultursekretariat NRW Gütersloh über das Antragsformular gestellt werden. 
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.
 

Bewerbungsfrist: Eine Bewerbung für das Förderprogramm ist aktuell nicht möglich. Der nächste Projektaufruf für die Jahre 2026/2027 erfolgt voraussichtlich im November 2025.

Antragsfrist: Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.

 

Auf der Webseite www.kultursekretariat.de gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Die Dokumentationen der vergangenen Durchdrehen!-Festivals sind unter www.durchdrehen.nrw abrufbar.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie 

Karin Grummert
Referentin für Kulturelle Bildung
Kultursekretariat NRW Gütersloh
Telefon: 05241-21184-15
karin.grummert(at)guetersloh.de 

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